N O T I Z E N Z U R C O R P O R A T E C U L T U R E / 15
Was bedeutet Diskurs-Vulnerabilität für die Zukunft der Demokratie?
Anmerkungen zum Menschenbild der Kämpfer gegen Hass und Hetze
(Lesedauer: 6-7 Minuten)
Die Strafrechts-Professorin Frauke Rostalski schildert in ihrem sehr lesenswerten Buch Die vulnerable Gesellschaft[i] den Konflikt, in den ein Rechtssystem und eine Gesellschaft geraten, wenn immer mehr persönliche Risiken vom Einzelnen auf den Staat übertragen werden. Ähnlich wie bei den berüchtigten Helikopter-Eltern, die ihren Kindern durch Überfürsorge das Erwachsen-Werden erschweren, kann im Nanny-Staat die gute Absicht – Resilienz für alle herzustellen – das Gegenteil bewirken. Anstatt Eigenverantwortung zu stärken, wird sie entzogen, schreibt die Autorin, die dem Deutschen Ethikrat angehhört. Wie überlebensfähig ist eine Gesellschaft aus entmündigten, nicht-resilienten Einzelnen? Etwas flapsig gefragt: Sind wir gerade auf dem Weg in eine Welt, in der erwachsene Menschen sich aus falsch verstandener Fürsorge oder Bequemlichkeit, vielleicht auch aus Schuldgefühlen heraus infantilisieren lassen?[ii]
Rostalski akzentuiert unter den unbeabsichtigten, tendenziell demokratiegefährdenden Nebenwirkungen der staatlichen Rundum-Fürsorge besonders das Phänomen der Diskursvulnerabilität als eine Form von Vulnerabilität, die sich unmittelbar auf Verfahren der Deliberation auswirkt. Gemeint ist damit, dass sich manche Menschen als verwundbar durch das Gespräch selbst empfinden – und sich gar nicht erst an diesem beteiligen. Damit leisten sie unfreiwillig der allgemein beklagten Diskursverrohung Vorschub, indem sie die Bühne den zuspitzenden und polarisierenden Akteuren überlassen. Das Resümee: Diskursvulnerabilität erweist sich als schädlich für den freien Austausch von Ideen und Meinungen, wie er den Kern einer Demokratie bildet.
Die Philosophin Svenja Flaßpöhler hat den Effekt in einem Interview anschaulich beschrieben:
Flaßpöhler: Ja, das ist natürlich eine sehr beliebte Diskursvermeidungsstrategie, zu sagen: Ich bin verletzt, das traumatisiert mich. Das ist im Grunde ein Abbruch des Gesprächs. In dem Moment findet man keine diskursive Ebene mehr. Wer diskutiert, muss lernen, Thema und Person zu trennen. Diese Distanz wird gerade in unterschiedlicher Hinsicht eingerissen. Einerseits dadurch, dass man sagt: Das verletzt mich. Und andererseits dadurch, dass man sich nicht mehr die Argumente der Person ansieht, sondern die Person selbst etikettiert. Indem man sagt: Die ist rechtsreaktionär, der ist ein Nazi, mit denen darf man nicht mehr reden.[iii]
Die Überempfindlichkeit im öffentlichen Debatten-Raum hat inzwischen zu einer Schärfung bestehender und zur Schaffung neuer Straftatbestände bei Beleidigungs- und Ehrschutz-Delikten – und in der Folge zu einer Flut von Ermittlungsverfahren und Prozessen geführt, die die Justiz wohl tendenziell an die Grenzen ihrer Arbeitskapazität und Glaubwürdigkeit bringen.
Ronen Steinke, Jurist und Redakteur der Süddeutschen Zeitung, listet zahlreiche Beispiele für die zunehmende Tendenz der Strafverfolgungsbehörden auf, selbst auf einfache Beleidigungen („Habeck ist ein Schwachkopf“) mit äußerster Strenge und unter Missachtung des Verhältnismäßigkeits-Gebots zu reagieren, bzw. privat einklagbare Beleidigungen zu Offizialdelikten aufzuwerten.[iv]
Bis vor einigen Jahren war es selbstverständlich, dass jeder erwachsene Mensch selbst entscheidet, was zumutbar für ihn ist und wogegen er sich ggf. mit rechtlichen Mitteln wehrt. In der Anwendung des neuen Paragraphen 188 StGB (gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung), so führt die Juristin aus, weiß es der Staat mittlerweile offenbar im Zweifel besser als der Betroffene.
Und damit, das ist die eigentliche Pointe, erklären sich Politiker selbst zur vulnerablen Minderheit, gleichsam als Kompensation für die Privilegien, mit denen sie in anderen Belangen ausgestattet sind.
Staatlich eingerichtete oder finanzierte Meldestellen gegen Hass und Hetze tragen als niedrigschwellige Angebote mit Aufforderungscharakter dazu bei, die Zone des Sich Verletzt Fühlens stetig auszuweiten. Wir erleben eine allgemeine Empfindlichkeits-Hypertrophie.
Postmodernes Framing des Vulnerabilitäts-Ansatzes
Als juristischer Laie stelle ich mir zwei Fragen. Erstens: Warum gibt es keinen breiten Widerstand gegen die Anmaßung, die dieser staatlich sanktionierten Bevormundung innewohnt? Und zweitens: Ist unser Grundgesetz und das Rechtsystem insgesamt nicht einem Bild vom Menschen als mündigem willensautonomen Subjekt verpflichtet? Vielleicht hilft es weiter, sich den Begriff der Vulnerabilität und seine philosophischen Wurzeln genauer anzusehen.
Rosalski wählt als Ausgangspunkt die Ethiklehre von Emmanuel Lévinas, wonach Verletzlichkeit, Empfindlichkeit und Passivität das menschliche Sein und das gesellschaftliche Miteinander prägen. Lévinas hält die Annahme eines willensautonomen Einzelnen für einen Mythos, den es zu überwinden gilt. Wie die Verabschiedung von der Idee des selbstbestimmten Individuums, also vonn der Universalie eines aufgeklärten Menschenbildes mit dem anthropologischen Fundament unseres Grundgesetzes in Einklang zu bringen ist, bleibt erstaunlicherweise unerörtert. Rosalskis Bezugnahme auf Judith Butler, die das postmodernistische Bild eines gänzlich fluiden Subjekts entworfen hat, verstärkt den Eindruck, dass Die vulnerable Gesellschaft ein Kompatibilitäts-Problem mit dem aufgeklärten Menschenbild unserer Verfassung hat.
In einer längerfristigen Betrachtung reiht sich das Vulnerabilitäts-Konzept in die Dynamik der Erosion des selbstverantwortlichen Subjekts ein. Als deren Wegbereiter betrachte ich die populär philosophierenden Hirnforschungs-Gurus, z.B. Wolf Singer oder Gerhard Roth, die sich um die Jahrtausendwende mit Statements wie diesem zu Wort gemeldet haben: Ich glaube, spätestens in zehn Jahren hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es Freiheit im Sinne einer subjektiven Schuldfähigkeit nicht gibt.[v] Auch aus rechtlicher Sicht war das wohl schon damals eine bizarre These. Im Endeffekt bedeutet die naturalistische Negation der Willensfreiheit ja nicht weniger als die Abdankung jeglicher Ethik – denn ethisches Verhalten setzt Entscheidungsfreiheit voraus.
Der naturalistischen Trivialisierung des Menschen als Bio-Automat haben die Transhumanisten á la Ray Kurzweil die Vision der technisch optimierten Mensch-Maschine hinzugefügt. Das Ziel der Transhumanisten besteht darin, die geistigen und körperlichen und emotionalen Fähigkeiten des Menschen mithilfe von Wissenschaft und Technologie umfassend auszudehnen und biologisch bedingte Begrenzungen zu überwinden.[vi]
Per Helikopter in den Leviathan-Staat?
In Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ist die Doppelrolle formuliert, die der Staat zum Schutz der Menschenwürde übernimmt: Zum einen geht es um ein Abwehrrecht, d.h., den Schutz der Bürger vor dem übergriffig agierenden Staat. Der Einzelne darf, getreu des Kantischen Menschenbildes, niemals von der Staatsgewalt zum bloßen Objekt herabgewürdigt bzw. in seiner Zweck-Qualität negiert werden.
Zum anderen soll der Staat dafür sorgen, dass die Menschenwürde jedes Einzelnen geachtet wird. Dieser Schutzpflicht kommt der Gesetzgeber nach, indem er proaktiv die dafür geeigneten rechtlichen Rahmenbedingungen schafft.
Das Ausbalancieren zwischen Abwehr- und Schutzfunktion ist also in Deutschland verfassungsrechtliches Gebot. Misslingt die Balance, droht das Helikopter-Paradoxon: Die Ausweitung der Schutzzone schlägt ins Gegenteil um, beraubt die Menschen ihrer Entfaltungsmöglichkeiten und stärkt auf Dauer nur die eine, nämlich die staatliche Seite. Man mag sich nicht ausmalen, was das für den Fall bedeutet, dass der Leviathan-Staat in die Hände einer autoritären Regierung gerät…
Diskursethisches Fazit:
Wer die postmodernen und postmodernistischen Positionen für die einzig mögliche Sicht auf die Grundfragen von Erkenntnis, Ethik und Menschenbild hält, muss sich fragen lassen, wie dann mit der Antiquiertheit der Verfassung umzugehen wäre. Hält man hingegen daran fest, dass die für die offene Gesellschaft konstitutive Teilnahme am öffentlichen Diskurs an die Idee des mündigen Einzelnen gebunden bleiben muss, geraten der Vulnerabilitäts-Ansatz insgesamt und insbesondere das Idiom der Diskurs-Vulnerabilität doch arg unter Plausibilitäts-Druck.
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* „Verständnisfragen“ werden manchmal bei Veranstaltungen gestellt, um zu Wort zu kommen, obwohl Fragen eigentlich nicht zugelassen sind. Die Veranstaltung, in der wir uns alle zusammen gerade befinden, scheint zu diesem Typus zu gehören. Fragen sind unerwünscht, lästig, halten nur den Betrieb auf. Der Schriftsteller Bodo Kirchhoff hat es schon 2009 so formuliert: Es bleibt keine Zeit mehr für Fragen, es reicht kaum noch für Antworten. Ich nehme mir gerne ab und zu mal Zeit für Fragen zu aktuellen Themen und für (gerne auch Ihre!) Antworten.
[i] Rostalski, Frauke: Die vulnerable Gesellschaft. Die neue Verletzlichkeit als Herausforderung der Freiheit, München 2024
[ii] Norbert Bolz hat dieses Infantilisierungs-Phänomen am Beispiel Greta Thunberg veranschaulicht. Bolz, Norbert: Die Avantgarde der Angst, Berlin 2020, S. 41ff, 159ff
[iii] https://www.welt.de/kultur/plus234663496/Erotik-Svenja-Flasspoehler-ueber-das-Problem-des-Abstandhaltens.html (letzter Zugriff: 12.05.2026)
[iv] Steinke, Ronen: Meinungsfreiheit, Berlin 2026
[v] Statement der Piratenpartei 2012, zit. in: Würzberg, H. Gerd: Moralisch oder cool? Die prekäre Wiederkehr der Subjekte in die Ökonomie, Norderstedt 2013, S. 72
[vi] Interview in: Spektrum der Wissenschaft, Oktober 2000, S. 75


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